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Vertragsbedingungen für Geschäftskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der AXISPORT UG (haftungsbeschränkt), Fraunhoferstraße 3, 25524 Itzehoe („sudo/PORT“)

B2B-Fassung · Version 2.1

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Welcher besondere Teil gilt, richtet sich nach der im Angebot oder Vertrag bezeichneten Leistung.

Teil A – Allgemeine Regelungen

§ 1 Geltung, Vertragsschluss und Rangfolge

1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen sudo/PORT und dem Kunden über IT-Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sudo/PORT ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

2. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen in Textform, durch eine Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistung auf Wunsch des Kunden zustande.

3. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: Individualvereinbarung und Auftragsverarbeitungsvertrag, Leistungsbeschreibung oder Angebot, einschlägiger besonderer Teil dieser AGB, Teil A. Produktspezifische Bedingungen Dritter gelten nur, soweit auf sie vor Vertragsschluss hingewiesen wurde.

§ 2 Leistungen, Änderungen und Dritte

1. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Angaben in Präsentationen oder auf Websites sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Vertrags werden. sudo/PORT darf geeignete Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

2. Änderungswünsche werden auf Auswirkungen auf Aufwand, Termine, Vergütung und Risiken geprüft. Bis zu einer Einigung arbeitet sudo/PORT nach dem bisherigen Leistungsumfang weiter, soweit dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Gesetzlich oder aus Sicherheitsgründen erforderliche Änderungen dürfen mit angemessener Vorankündigung umgesetzt werden.

3. Teilleistungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden selbstständig nutzbar und ihm zumutbar sind. Termine verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen auf fehlender Mitwirkung, Änderungswünschen oder Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von sudo/PORT beruhen.

§ 3 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug

1. Vergütung und Abrechnungsmodell ergeben sich aus dem Vertrag; alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Nach Aufwand erbrachte Leistungen werden anhand der vereinbarten Sätze abgerechnet. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist darf sudo/PORT betroffene, nicht sicherheitskritische Leistungen vorübergehend sperren, wenn dies verhältnismäßig ist und dem Kunden angekündigt wurde. Unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen bleiben unberührt.

§ 4 Mitwirkung, Abnahme und Datensicherung

1. Der Kunde stellt rechtzeitig fachkundige Ansprechpartner, Informationen, Zugänge, Testdaten und Entscheidungen bereit. Er gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte und Systeme rechtmäßig genutzt werden dürfen. Erkannte Störungen meldet er nachvollziehbar und wirkt an ihrer Eingrenzung mit.

2. Abnahmebedürftige Werkleistungen nimmt der Kunde nach Bereitstellung unverzüglich ab, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB ein, insbesondere nach Aufforderung zur Abnahme und Ablauf einer angemessenen Frist ohne Verweigerung unter Benennung mindestens eines Mangels.

3. Für Daten in allein vom Kunden verwalteten Systemen sorgt der Kunde für angemessene, getestete Sicherungen. Bei von sudo/PORT geschuldeten Backups gelten ausschließlich die vereinbarten Sicherungs- und Wiederherstellungsziele.

§ 5 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und organisatorische Informationen vertraulich, verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung und schützen sie angemessen vor Zugriffen Dritter. Ausgenommen sind nachweislich bekannte, rechtmäßig von Dritten erhaltene oder ohne Vertragsverletzung öffentliche Informationen. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Geschäftsgeheimnisse werden solange geschützt, wie ihre Geheimniseigenschaft besteht; im Übrigen gilt die Pflicht fünf Jahre nach Vertragsende.

§ 6 Datenschutz und Informationssicherheit

1. Die Parteien beachten das anwendbare Datenschutzrecht. Verarbeitet sudo/PORT personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für Rechtsgrundlage, Zulässigkeit und Betroffeneninformationen seiner Verarbeitung verantwortlich.

2. sudo/PORT trifft risikogerechte technische und organisatorische Maßnahmen. Der Kunde schützt Konten, Schlüssel und Endgeräte, vergibt nur erforderliche Berechtigungen und informiert sudo/PORT unverzüglich über vermutete Sicherheitsvorfälle. Absolute Fehlerfreiheit oder Sicherheit kann nicht geschuldet werden.

§ 7 Rechte an Arbeitsergebnissen, Bestandteilen und Kundenmaterial

1. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Vertrag beschriebenen Nutzungsrechte an individuell für ihn geschaffenen Arbeitsergebnissen. Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Know-how und allgemein nutzbare Bausteine verbleiben bei der jeweiligen Partei; der Kunde erhält daran die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte.

2. Open-Source- und Drittkomponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Kunde räumt sudo/PORT an bereitgestellten Materialien die für die Vertragsdurchführung nötigen Rechte ein und stellt sicher, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.

§ 8 Mängel und Haftung

1. Mängelrechte richten sich nach Gesetz und dem einschlägigen besonderen Teil. Der Kunde beschreibt Mängel so konkret wie möglich und ermöglicht die Nacherfüllung. Keine Mängel sind geringfügige Abweichungen oder Beeinträchtigungen, die aus nicht freigegebenen Änderungen, ungeeigneter Kundenumgebung oder vertragswidriger Nutzung entstehen.

2. sudo/PORT haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

3. Soweit der Kunde selbst zur Datensicherung verpflichtet ist, ist die Haftung für einen wiederherstellbaren Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Sicherung begrenzt. Die vorstehenden Begrenzungen gelten entsprechend für Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen durch ein außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegendes, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares und trotz angemessener Vorsorge nicht vermeidbares Ereignis. Dazu können Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfälle kritischer Infrastruktur oder erhebliche Cyberangriffe zählen. Die betroffene Partei informiert unverzüglich und begrenzt die Folgen. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil kündigen.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und ordentliche Kündigung ergeben sich aus dem Vertrag. Fehlt eine Regelung bei laufenden Leistungen, gilt eine anfängliche Laufzeit von zwölf Monaten; sie verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn nicht drei Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Soweit die Pflichtverletzung behebbar ist, ist zuvor grundsätzlich eine angemessene Abhilfefrist zu setzen.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und rechtserhebliche Mitteilungen bedürfen der Textform, soweit nicht eine strengere gesetzliche Form gilt. Individuelle Abreden haben stets Vorrang. Eine Abtretung bedarf der Zustimmung der anderen Partei; § 354a HGB und die Abtretung von Geldforderungen bleiben unberührt.

2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Itzehoe, sofern beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder die weiteren Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Teil B – Erstellung von Individualsoftware

§ 1 Leistungsgegenstand und Vorgehen

sudo/PORT erstellt die im Vertrag beschriebene Software. Anforderungen, technische Rahmenbedingungen, Meilensteine und Liefergegenstände ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Bei agilem Vorgehen werden Prioritäten und Inhalte iterativ im vereinbarten Prozess konkretisiert; Budget- oder Zeitrahmen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

§ 2 Tests, Abnahme und Rechte

Der Kunde prüft bereitgestellte Meilensteine mit geeigneten Testfällen. Teilabnahmen können vereinbart werden. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die vereinbarten einfachen oder ausschließlichen Nutzungsrechte. Rechte an vorbestehenden Komponenten sowie an Open Source richten sich nach Teil A § 7. Quellcode und Dokumentation werden nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang geschuldet.

§ 3 Sachmängel

sudo/PORT beseitigt reproduzierbare, bei Gefahrübergang vorhandene Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme; ausgenommen sind arglistig verschwiegene Mängel, Garantien und Fälle, in denen das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht.

Teil C – Wartung von Individualsoftware

§ 1 Umfang und Voraussetzungen

Wartung umfasst die vereinbarte Analyse und Behebung reproduzierbarer Fehler sowie gegebenenfalls Updates. Neue Funktionen, Anpassungen an geänderte Fremdsysteme und die Beseitigung von Folgen nicht freigegebener Änderungen sind nur umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde stellt Zugänge, Protokolle, Testdaten und eine geeignete Testumgebung bereit.

§ 2 Servicezeiten und Prioritäten

Servicezeiten, Reaktionsziele, Prioritäten und Eskalationswege ergeben sich aus dem Wartungsvertrag. Reaktionszeiten beginnen mit Eingang einer ausreichend beschriebenen Meldung innerhalb der Servicezeit. Sie sind keine Wiederherstellungszusagen, sofern dies nicht ausdrücklich als SLA vereinbart wurde.

Teil D – Wartung von Standardsoftware

§ 1 Leistungsumfang

sudo/PORT erbringt die vereinbarte Pflege, Konfiguration, Überwachung oder Unterstützung für Standardsoftware. Verfügbarkeit und Inhalt von Herstellerupdates richten sich nach dem Hersteller. sudo/PORT darf Updates aus Sicherheits- oder Kompatibilitätsgründen zeitversetzt einspielen und weist auf erkennbare erhebliche Risiken hin.

§ 2 Grenzen der Leistung

Nicht umfasst sind Herstellerfehler, vom Hersteller eingestellte Produkte, nicht unterstützte Versionen, kundenseitige Änderungen und Leistungen außerhalb des vereinbarten Systems. sudo/PORT unterstützt den Kunden im vereinbarten Umfang bei der Kommunikation mit dem Hersteller, schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg des Herstellers.

Teil E – Standardsoftware und Lizenzvermittlung

§ 1 Nutzungsrechte und Drittbedingungen

Bei eigener Standardsoftware erhält der Kunde das im Angebot beschriebene, nicht übertragbare Nutzungsrecht für Laufzeit, Nutzerzahl und Einsatzbereich. Bei vermittelter Drittsoftware kommt der Lizenzvertrag nach Maßgabe des Angebots unmittelbar mit dem Hersteller oder über sudo/PORT als Wiederverkäufer zustande; die vor Vertragsschluss bereitgestellten Lizenzbedingungen des Herstellers sind maßgeblich.

§ 2 Lieferung und Support

Elektronische Bereitstellung, Lizenzschlüssel oder Kontoaktivierung gelten als Lieferung. Umfang von Updates und Support ergibt sich aus dem Angebot. Der Kunde schützt Schlüssel und Konten vor unberechtigter Nutzung und hält Lizenzgrenzen ein. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere zur Interoperabilität, bleiben unberührt.

Teil F – Software as a Service und Cloud-Dienste

§ 1 Zugang und zulässige Nutzung

sudo/PORT stellt die vereinbarte Anwendung über das Internet bereit. Der Kunde verwaltet seine Nutzer, Rollen und Zugangsdaten und haftet für Handlungen seiner berechtigten Nutzer. Unzulässig sind rechtswidrige Inhalte, Sicherheitsumgehungen, missbräuchliche Last, Schadsoftware und Zugriffe außerhalb eingeräumter Rechte. Bei konkreter Gefahr darf sudo/PORT den betroffenen Zugang vorübergehend sperren und informiert den Kunden soweit rechtlich und technisch möglich unverzüglich.

§ 2 Verfügbarkeit, Wartung und Statuskommunikation

Die jährliche Verfügbarkeit beträgt 99,5 %, sofern der Vertrag keine abweichende Zusage enthält. Nicht eingerechnet werden angekündigte Wartungsfenster, vom Kunden oder dessen Anbietern verursachte Störungen sowie Ereignisse höherer Gewalt. Planbare Wartungen werden möglichst 48 Stunden vorher angekündigt. Aktuelle Störungen und Wartungen können auf der öffentlichen Statusseite unter status.sudoport.de veröffentlicht werden.

§ 3 Änderungen, Support und Daten

sudo/PORT darf Funktionen weiterentwickeln, wenn der vertragsgemäße Kernnutzen erhalten bleibt. Wesentliche nachteilige Änderungen werden angemessen angekündigt. Supportkanäle und Serviceziele ergeben sich aus dem Vertrag. Der Kunde behält die Verfügungsbefugnis über seine eingestellten Daten; sudo/PORT verarbeitet sie nur zur Vertragserfüllung und nach dokumentierter Weisung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung.

§ 4 Anbieterwechsel, Export und Löschung

1. Soweit die Wechselvorschriften der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) anwendbar sind, unterstützt sudo/PORT den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine kundeneigene Infrastruktur. Der Kunde kann den Wechsel mit einer Ankündigungsfrist von höchstens zwei Monaten einleiten. Der Übergangszeitraum beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage.

2. Ist dieser Zeitraum technisch nicht einzuhalten, informiert sudo/PORT den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen unter Angabe der Gründe und eines alternativen Zeitraums von höchstens sieben Monaten. Exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte werden in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereitgestellt. Nach Abschluss des Übergangs kann der Kunde seine Daten mindestens 30 Kalendertage abrufen; anschließend werden sie nach Maßgabe des Vertrags und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gelöscht.

3. Bis einschließlich 11. Januar 2027 werden für einen Wechsel höchstens unmittelbar verursachte Kosten berechnet; ab 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben, soweit der Data Act dies verlangt. Weitergehende gesetzliche Wechselrechte bleiben unberührt.

§ 5 Vertragsende

Mit Vertragsende endet der produktive Zugang, vorbehaltlich vereinbarter Export- und Übergangszeiträume. Der Kunde exportiert seine Daten rechtzeitig. Sicherungskopien werden im regulären Überschreibzyklus gelöscht, sofern keine gesetzlichen Pflichten oder dokumentierten Weisungen entgegenstehen.

Teil G – Hosting

§ 1 Leistung und Verfügbarkeit

sudo/PORT stellt die vereinbarten Rechen-, Speicher- und Netzwerkressourcen bereit. Die jährliche Verfügbarkeit beträgt 99,9 %, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt. Die Ausnahmen für Wartung, kundenseitige Ursachen und höhere Gewalt aus Teil F § 2 gelten entsprechend. Rechenzentrumsstandort, Ressourcen und besondere Schutzanforderungen ergeben sich aus dem Vertrag.

§ 2 Sicherungen und Wiederherstellung

Backups werden nur geschuldet, wenn sie vereinbart sind. In diesem Fall gelten Rhythmus, Aufbewahrung und Wiederherstellungsziel aus dem Vertrag; ohne besondere Regelung erfolgt eine tägliche Sicherung mit einer Aufbewahrungsdauer von 30 Tagen. Backups ersetzen keine Archivierung. Wiederherstellungen erfolgen auf Anfrage und können nach Aufwand vergütet werden, sofern die Ursache nicht von sudo/PORT zu vertreten ist.

§ 3 Inhalte, Ressourcen, Domains und Zertifikate

Der Kunde ist für seine Inhalte und deren Rechtmäßigkeit verantwortlich. Dauerhaft erhebliche Überschreitungen vereinbarter Ressourcen können nach Hinweis und angemessener Frist zu einer Anpassung des Tarifs führen. Domains und Zertifikate werden nur im vereinbarten Umfang verwaltet; Registrierungsbedingungen der zuständigen Stellen gelten ergänzend. Bei Vertragsende unterstützt sudo/PORT vereinbarte Übertragungen gegen die vereinbarte oder angemessene Vergütung.