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KI8 Min. Lesezeitaktualisiert 10.8.2026

EU AI Act 2026: Was Unternehmen bei KI-Anwendungen jetzt prüfen sollten

Von Nico Freitag, Geschäftsführer, Cybersecurity und Governance
DIE KURZE ANTWORT

Der EU AI Act gilt grundsätzlich seit dem 2. August 2026, einzelne Pflichten gelten bereits früher oder erst später. Unternehmen sollten für jede KI-Anwendung ihre Rolle, den Zweck, die Risikokategorie, eingesetzte Modelle, erforderliche Kompetenz und Nachweise dokumentieren. Grenzfälle brauchen rechtliche Prüfung.

Welche Bestandsaufnahme ist nötig?

Erfasse alle eingesetzten KI-Funktionen, einschließlich Funktionen in Standardsoftware. Notiere Zweck, Nutzer, Daten, Anbieter, menschliche Kontrolle und mögliche Folgen eines Fehlers. Ohne dieses Inventar lassen sich Pflichten und Prioritäten nicht zuverlässig einordnen.

Warum ist die eigene Rolle wichtig?

Pflichten unterscheiden sich danach, ob ein Unternehmen ein System anbietet, betreibt, importiert oder vertreibt. Auch eine wesentliche Veränderung kann die Einordnung beeinflussen. Dokumentiere deshalb nicht nur das Produkt, sondern auch den konkreten Einsatz und eigene Anpassungen.

Was lässt sich sofort verbessern?

Lege Verantwortliche, Freigaberegeln, Kompetenzanforderungen und einen Vorfallweg fest. Prüfe Verträge und technische Dokumentation der Anbieter. Dieser Artikel ist eine organisatorische Orientierung und keine Rechtsberatung.

Quellen und Grundlage

Zentrale Aussagen dieses Beitrags wurden anhand der folgenden Primärquellen geprüft.

Häufige Fragen

Gilt der AI Act seit August 2026 vollständig?
Er gilt grundsätzlich seit dem 2. August 2026, die Verordnung enthält jedoch gestaffelte Ausnahmen und spätere Termine.
Reicht eine Liste freigegebener Werkzeuge?
Nein. Zusätzlich müssen konkreter Zweck, Daten, Rolle, Risiko und menschliche Kontrolle je Anwendung betrachtet werden.
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